Rechtsanwältin Gertrud Oertwig –
Fachanwältin für Familienrecht

Gertrud Oertwig ist seit 1972 verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Söhne hervorgegangen. Einer der Söhne ist im kreativen Bereich als Designer und Fotograf tätig, der andere Sohn hat sich von der Tätigkeit seiner Mutter bei der Berufswahl inspirieren lassen. Er ist seit dem 18.09.2008 als Rechtsanwalt zugelassen und in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Oertwig tätig.

 

Rechtsanwältin Oertwig absolvierte ihr juristisches Hochschulstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ab 1975 bis 1990 war sie zunächst als Justitiarin in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen u. a. des Industrieanlagenbaus, des Motorenbaus, der Kraftfahrzeugtechnik und der Büro- und Computertechnik tätig.

 

Sie ist seit dem 01.08.1990 als Rechtsanwältin zugelassen. In der als Einzelkanzlei geführten Praxis ist Frau Oertwig überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Am 30.10.1998 hat sie nach einer entsprechenden Qualifizierung die Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt erhalten.

 

Ihren großen Erfahrungsschatz gibt sie gern sowohl an Mandanten als auch in Form von Vortragstätigkeit an Interessenten und Ratsuchende weiter.

Rechtsanwältin Oertwig ist

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt,
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein,
  • Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)
  • Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.

Familienrecht

Die Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsmanagement umfasst zunächst den außergerichtlichen Bereich, um zu einer Gesamtregelung aller mit der Trennung und Scheidung der Parteien einhergehenden Probleme zu gelangen.

 

Das Ziel sollte es sein, eine Scheidung ohne Rosenkrieg zu erreichen.
 
Die Vorteile für den Mandanten liegen auf der Hand:

  • eine deutliche Kostenersparnis, da überwiegend keine Gerichtsverfahren erforderlich werden
  • keine jahrelangen Gerichtsprozesse mit ungewissem Ausgang
  • zeitnahe Wiedererlangung der Lebensqualität und Aufhebung der durch das Gesetz vorgegeben Beschränkungen


Als Fachanwältin für Familienrecht bearbeite ich u. a. folgende Bereiche:

 

  • Vertragsgestaltung (Eheverträge, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen)
  • Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • sonstiges Vermögensrecht (Auseinandersetzung von Miteigentum, Rückgewährung von Zuwendungen, gemeinsame Konten, Schulden)
  • Scheidung (Ehescheidungsverfahren)
  • Unterhaltsrecht (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
  • elterliches Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
  • Abstammungsprozesse (Vaterschaftsfeststellungen, Vaterschaftsanfechtungen)
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Recht der eingetragenen Partnerschaft
  • Gewaltschutz