Getrud Oertwig - Rechtsanwältin - Fachanwalt Familienrecht

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Keine Punkte bei Handy am Steuer

Die Autofahrer können sich neue Hoffnung machen. Nach einer Gesetzesänderung droht seit dem 01.04.2010 demjenigen, der verbotswidrig mit dem Handy am Ohr sein Fahrzeug führt, nicht mehr nur ein Verwarngeld in Höhe von 30 €, sondern vielmehr eine Geldbuße von 40 € und einem Punkt in Flensburg.
Im neu eingeführten § 23 Abs. 1a StVO heißt es: "... Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält...".
Etwaige Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide können in Zukunft teilweise Aussicht auf Erfolg haben. Sowohl das AG Bochum, Az. 37 OWi 113/10, als auch das AG Castrop-Rauxel, Az. 6 OWi 84/10, haben Mitte diesen Jahres entschieden, dass es bei Ersttätern verhältnismäßig ist, die Regelgeldbuße aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog in Höhe von 40,00 € auf 30,00 € zu reduzieren.
Sollten sie diesbezüglich einen Bußgeldbescheid erhalten, kann es daher sinnvoll sein, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um das Punktekonto in Flensburg zu entlasten.

Autor: Lars Oertwig

Eingestellt: 23.09.2010